Alle Pflanzen auf dieser Seite darfst du in Deutschland als Samen kaufen, aussäen und als Pflanze halten (Stand 10. Oktober 2026). Zwei Gesetze entscheiden darüber, ob das so ist: das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Wir haben die Anlagen beider Gesetze am Stichtag durchgesehen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; die verlinkten Gesetzestexte sind maßgeblich.
Übersicht: die Pflanzen dieser Seite
| Pflanze | BtMG | NpSG | Anbau in Deutschland |
|---|---|---|---|
| Blauer Lotus | nicht genannt | nicht genannt | erlaubt |
| Heiliger Lotus | nicht genannt | nicht genannt | erlaubt |
| Weißer Salbei | nicht genannt | nicht genannt | erlaubt |
| Wermut | nicht genannt | nicht genannt | erlaubt |
| Ashwagandha | nicht genannt | nicht genannt | erlaubt |
| Kanna | nicht genannt | nicht genannt | erlaubt |
| Afrikanische Traumwurzel | nicht genannt | nicht genannt | erlaubt |
| Säulenkakteen (San Pedro u. a.) | Meskalin in Anlage I | nicht genannt | als Zierpflanze erlaubt |
| Salvia divinorum | Pflanze in Anlage I | verboten, hier nicht im Angebot | |
| Schlafmohn | Pflanze in Anlage III | nur mit Erlaubnis, hier nicht im Angebot |
Das Betäubungsmittelgesetz
Das BtMG zählt die kontrollierten Stoffe in drei Anlagen auf. Anlage I enthält die nicht verkehrsfähigen Stoffe, darunter Meskalin, Psilocybin und DMT, und als einzige namentlich genannte Pflanze Salvia divinorum. Als "Stoff" gelten nach § 2 BtMG ausdrücklich auch Pflanzen und Pflanzenteile, bearbeitet oder unbearbeitet.
Wichtig für Gärtner ist die letzte Bestimmung von Anlage I. Sie erfasst Pflanzen und Pflanzenteile, die einen Stoff aus einer der Anlagen enthalten, sowie Samen und anderes Material zu ihrer Vermehrung, aber nur, "wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist". Daraus folgt:
- Ein San-Pedro-Kaktus auf der Fensterbank ist eine legale Zierpflanze.
- Derselbe Kaktus wird zum Betäubungsmittel, wenn er gezogen, gekauft oder verarbeitet wird, um ihn als Rauschmittel zu verwenden.
- Für Samen gilt dasselbe.
Mesembrin aus Kanna, die Inhaltsstoffe des Blauen Lotus, Withania, Silene und das Thujon aus Wermut tauchen in keiner der drei Anlagen auf. Diese Pflanzen sind in Deutschland ohne Einschränkung legal.
Schlafmohn: die Ausnahme im Ziergarten
Schlafmohn (Papaver somniferum) steht mit Pflanzen und Pflanzenteilen in Anlage III. Die Samen sind ausgenommen, und auch für getrocknete Zierware gibt es eine Ausnahme. Der Anbau ist davon aber ausdrücklich nicht erfasst. Wer Schlafmohn aussät, braucht nach § 3 BtMG eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, auch für ein paar Pflanzen im Blumenbeet. Deshalb gibt es Schlafmohn hier nicht, obwohl Avalon die Samen führt. Wer Mohn im Garten will, nimmt den Kalifornischen Mohn, eine ganz andere Gattung.
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Das NpSG verbietet ganze Stoffgruppen und nennt keine Pflanzen beim Namen. Nach § 2 NpSG ist ein neuer psychoaktiver Stoff entweder ein Stoff aus einer Stoffgruppe der Anlage 1 oder ein in Anlage 2 genannter Stoff. Anlage 1 beschreibt neun Gruppen chemischer Abkömmlinge, etwa von 2-Phenethylamin und von Tryptamin, dazu Cannabimimetika und Benzodiazepine. Anlage 2 nennt in der Fassung von 2026 drei einzelne Stoffe: 1,4-Butandiol, Gamma-Butyrolacton und Lachgas. Keine der Pflanzen auf dieser Seite wird im NpSG genannt.
Bestellen aus den Niederlanden
Avalon Magic Plants verschickt aus den Niederlanden. Für Kakteen gilt dabei eine Besonderheit des Artenschutzes: Alle Arten stehen in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Samen sind davon ausgenommen, außer Kakteensamen, die aus Mexiko ausgeführt werden. Künstlich vermehrte Pflanzen dürfen innerhalb der EU ohne CITES-Dokumente weitergegeben werden (Botanischer Garten Heidelberg).
Avalon verkauft nur an Erwachsene. Das gilt auch für Samen.
Österreich, Schweiz und andere Länder
Diese Seite beschreibt die deutsche Rechtslage. In anderen Ländern gelten andere Listen. Der Blaue Lotus ist zum Beispiel in Polen seit März 2009, in Russland seit April 2009 und in Lettland seit November 2009 verboten (Übersicht). Wenn du nicht in Deutschland wohnst, prüfe vor der Bestellung, was bei dir gilt.
Weiterlesen: die Pflanzenwahl, Kakteen aus Samen und Über uns.




