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Welche Zauberpflanzen darfst du in Deutschland anbauen?

Was BtMG und NpSG zum Anbau sagen: welche Pflanzen erlaubt sind, wann ein Kaktus strafbar wird und warum Schlafmohn eine Erlaubnis braucht.

Aktualisiert

Alle Pflanzen auf dieser Seite darfst du in Deutschland als Samen kaufen, aussäen und als Pflanze halten (Stand 10. Oktober 2026). Zwei Gesetze entscheiden darüber, ob das so ist: das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Wir haben die Anlagen beider Gesetze am Stichtag durchgesehen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; die verlinkten Gesetzestexte sind maßgeblich.

Übersicht: die Pflanzen dieser Seite

PflanzeBtMGNpSGAnbau in Deutschland
Blauer Lotusnicht genanntnicht genannterlaubt
Heiliger Lotusnicht genanntnicht genannterlaubt
Weißer Salbeinicht genanntnicht genannterlaubt
Wermutnicht genanntnicht genannterlaubt
Ashwagandhanicht genanntnicht genannterlaubt
Kannanicht genanntnicht genannterlaubt
Afrikanische Traumwurzelnicht genanntnicht genannterlaubt
Säulenkakteen (San Pedro u. a.)Meskalin in Anlage Inicht genanntals Zierpflanze erlaubt
Salvia divinorumPflanze in Anlage Iverboten, hier nicht im Angebot
SchlafmohnPflanze in Anlage IIInur mit Erlaubnis, hier nicht im Angebot

Das Betäubungsmittelgesetz

Das BtMG zählt die kontrollierten Stoffe in drei Anlagen auf. Anlage I enthält die nicht verkehrsfähigen Stoffe, darunter Meskalin, Psilocybin und DMT, und als einzige namentlich genannte Pflanze Salvia divinorum. Als "Stoff" gelten nach § 2 BtMG ausdrücklich auch Pflanzen und Pflanzenteile, bearbeitet oder unbearbeitet.

Wichtig für Gärtner ist die letzte Bestimmung von Anlage I. Sie erfasst Pflanzen und Pflanzenteile, die einen Stoff aus einer der Anlagen enthalten, sowie Samen und anderes Material zu ihrer Vermehrung, aber nur, "wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist". Daraus folgt:

  • Ein San-Pedro-Kaktus auf der Fensterbank ist eine legale Zierpflanze.
  • Derselbe Kaktus wird zum Betäubungsmittel, wenn er gezogen, gekauft oder verarbeitet wird, um ihn als Rauschmittel zu verwenden.
  • Für Samen gilt dasselbe.

Mesembrin aus Kanna, die Inhaltsstoffe des Blauen Lotus, Withania, Silene und das Thujon aus Wermut tauchen in keiner der drei Anlagen auf. Diese Pflanzen sind in Deutschland ohne Einschränkung legal.

Schlafmohn: die Ausnahme im Ziergarten

Schlafmohn (Papaver somniferum) steht mit Pflanzen und Pflanzenteilen in Anlage III. Die Samen sind ausgenommen, und auch für getrocknete Zierware gibt es eine Ausnahme. Der Anbau ist davon aber ausdrücklich nicht erfasst. Wer Schlafmohn aussät, braucht nach § 3 BtMG eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, auch für ein paar Pflanzen im Blumenbeet. Deshalb gibt es Schlafmohn hier nicht, obwohl Avalon die Samen führt. Wer Mohn im Garten will, nimmt den Kalifornischen Mohn, eine ganz andere Gattung.

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Das NpSG verbietet ganze Stoffgruppen und nennt keine Pflanzen beim Namen. Nach § 2 NpSG ist ein neuer psychoaktiver Stoff entweder ein Stoff aus einer Stoffgruppe der Anlage 1 oder ein in Anlage 2 genannter Stoff. Anlage 1 beschreibt neun Gruppen chemischer Abkömmlinge, etwa von 2-Phenethylamin und von Tryptamin, dazu Cannabimimetika und Benzodiazepine. Anlage 2 nennt in der Fassung von 2026 drei einzelne Stoffe: 1,4-Butandiol, Gamma-Butyrolacton und Lachgas. Keine der Pflanzen auf dieser Seite wird im NpSG genannt.

Bestellen aus den Niederlanden

Avalon Magic Plants verschickt aus den Niederlanden. Für Kakteen gilt dabei eine Besonderheit des Artenschutzes: Alle Arten stehen in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Samen sind davon ausgenommen, außer Kakteensamen, die aus Mexiko ausgeführt werden. Künstlich vermehrte Pflanzen dürfen innerhalb der EU ohne CITES-Dokumente weitergegeben werden (Botanischer Garten Heidelberg).

Avalon verkauft nur an Erwachsene. Das gilt auch für Samen.

Österreich, Schweiz und andere Länder

Diese Seite beschreibt die deutsche Rechtslage. In anderen Ländern gelten andere Listen. Der Blaue Lotus ist zum Beispiel in Polen seit März 2009, in Russland seit April 2009 und in Lettland seit November 2009 verboten (Übersicht). Wenn du nicht in Deutschland wohnst, prüfe vor der Bestellung, was bei dir gilt.

Weiterlesen: die Pflanzenwahl, Kakteen aus Samen und Über uns.

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